Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Landkreis Wittmund verzichtet gem. § 179 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG auf die Erstellung der Gesamtabschlüsse bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020. Weiterhin verzichtet der Landkreis Wittmund gem. § 179 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG auf die Beifügung einer Kapitalflussrechnung zum Konsolidierungsbericht bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2021.