Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Die Gemeinden im Landkreis Wittmund sollen auch weiterhin die Aufgabe der Förderung von Kindern in Kindertagesstätten wahrnehmen.

 

Die Kreisverwaltung wird beauftragt auf Grundlage der in der Beschlussvorlage genannten Eckpunkte eine entsprechende Vereinbarung mit den Gemeinden zu schließen, die vorsieht, dass das Defizit der Personalkosten zzgl. eines Verwaltungsgemeinkostenzuschlages i. H. v. 5 % künftig durch den Landkreis Wittmund getragen wird und sich der Landkreis Wittmund in der bisherigen Form an den Investitionskosten beteiligt.