Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird in der als Anlage beigefügten Fassung erlassen. Das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 wird beschlossen.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird in der als Anlage beigefügten Fassung erlassen. Das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2021 bis 2025 wird beschlossen.