Die Richtlinien des Landkreises Wittmund über die Gewährung von Leistungen nach § 39 SGB VIII im Rahmen der Vollzeitpflege werden mit Wirkung zum 01.01.2022 in der als Anlage beigefügten Neufassung erlassen. Die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen sind im Haushalt 2022 einzuplanen.