Der Fortführung der Jugendwerkstatt und der erforderlichen 10%igen Kofinanzierung der Jugendwerkstatt aus Mitteln der Jugendhilfe, maximal 9.415,00 € für 2022 und 18.830,00 € für 2023 und 2024 sowie 4.707,50 € für 2025 wird unter dem Vorbehalt der Förderung durch das Land Niedersachsen und des Europäischen Sozialfonds Plus für die Förderperiode vom 01.07.2022 bis zum 31.03.2025 zugestimmt.

 

Die nicht durch Zuwendungen und Erträge gedeckten Ausgaben der Jugendwerkstatt werden wie bisher vom Landkreis Wittmund im Rahmen eines Defizitausgleichs übernommen. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitzustellen.