Der Fortführung der
Jugendwerkstatt und der erforderlichen 10%igen Kofinanzierung der
Jugendwerkstatt aus Mitteln der Jugendhilfe, maximal 9.415,00 € für 2022 und
18.830,00 € für 2023 und 2024 sowie 4.707,50 € für 2025 wird unter dem
Vorbehalt der Förderung durch das Land Niedersachsen und des Europäischen
Sozialfonds Plus für die Förderperiode vom 01.07.2022 bis zum 31.03.2025
zugestimmt.
Die nicht durch
Zuwendungen und Erträge gedeckten Ausgaben der Jugendwerkstatt werden wie
bisher vom Landkreis Wittmund im Rahmen eines Defizitausgleichs übernommen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind in den jeweiligen Haushaltsjahren
bereitzustellen.