Die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird in der als Anlage 2
beigefügten Fassung erlassen. Das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre
2021 bis 2025 wird beschlossen.
Die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird in der als Anlage 2
beigefügten Fassung erlassen. Das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre
2021 bis 2025 wird beschlossen.