Sitzung: 06.12.2021 Haushaltsausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: 0219/2021
Dem Landrat wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2016 uneingeschränkt Entlastung erteilt.