1) Herr Harald Dirks wird einstimmig als
Kreisjägermeister für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 gewählt.
2) Dem Kreisjägermeister
werden einstimmig folgende Aufgaben der Jagdbehörde übertragen:
1. Festlegung von Jägernotwegen,
2. Überwachung der Hundehaltung
der Revierinhaber,
3. Anerkennung von
Hegegemeinschaften,
4. Erteilung von
Erlaubnissen für bestimmte Jagdbezirke Rot- und Damwild zur Nachtzeit zu
schießen,
5. Erlaubniserteilung an
Körperbehinderte, von Kraftfahrzeugen aus auf Wild zu schießen,
6. Entgegennahme,
Festsetzung und Durchführung der Abschusspläne,
7. Entgegennahme und
Zusammenfassung der Abschusslisten,
8. Änderung der Schonzeiten
im Einzelfall,
9. Maßnahmen bezüglich
Fütterung von Wild,
10. Entgegennahme von Wildseuchen-Anzeigen und Bekämpfungsmaßnahmen.