Gemäß § 9 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages „Krankenhaus Wittmund gGmbH“ werden alle Mitglieder des Kreistages des Landkreises Wittmund in der Zusammensetzung ab Beginn der Wahlperiode am 01.11.2021 (siehe anliegende Namensliste) als Vertreter des Landkreises Wittmund in die Gesellschafterversammlung der Krankenhaus Wittmund gGmbH entsandt.
Der Kreistag stellt gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG die vorgenannte Besetzung einstimmig fest.