Von der Berufung von ständigen beratenden Mitgliedern in den Ausschüssen wird abgesehen.
Stattdessen sollen als Sachverständige zu den jeweiligen Sitzungen eingeladen und angehört werden:
- bei Sportangelegenheiten: der Vorsitzende des Kreissportbundes
- bei sozialen Angelegenheiten: Herr Hans-Jürgen Weigelt, Diakonisches Werk
- bei Angelegenheiten des abwehrenden Brandschutzes: der Kreisbrandmeister
- bei Angelegenheiten von Behinderten: die bzw. der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen