Die bestehende Prioritätenliste wird vorerst nicht verändert. Die Verwaltung wird stattdessen beauftragt, Kriterien für ein neues Umsetzungsprogramm für den Radwegebau an Kreisstraßen im Landkreis Wittmund zu entwickeln und in einem geordneten Verfahren unter Beteiligung aller Gemeinden und Fachdienststellen für die politischen Gremien vorzubereiten. Von der Erstellung eines parallel zu den beschlossenen Radwegebaumaßnahmen eigenen Maßnahmenprogramms für Radwege in Fremdenverkehrsregionen innerhalb des Kreisgebietes wird zunächst abgesehen.