Der Anregung aus dem Bürgerhaushalt, alle schulpflichtigen Kinder aus dem Sekundarbereich I und II sowie dem berufsbildenden Bereich aus dem Landkreis Wittmund mit digitalen Endgeräten auszustatten, wird aus Gründen der Nichtzuständigkeit und finanzieller Nichtleistbarkeit (= zusätzlicher freiwilliger Ausgaben) abgelehnt.