Der Jugendhilfeausschuss stimmt einer Teilnahme des Jugendamtes an dem Qualitätsentwicklungsprojekt des Landes zu und beauftragt die Jugendamtsverwaltung die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt einer Teilnahme des Jugendamtes an dem Qualitätsentwicklungsprojekt des Landes zu und beauftragt die Jugendamtsverwaltung die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.