Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Befangen: 1

An die Beamtinnen und Beamten im Beamtenverhältnis auf Zeit wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe des im § 3 NKBesVO festgelegten Höchstbetrages gezahlt. Der Landrat und sein allgemeiner Stellvertreter erhalten den zurzeit geltenden Höchstbetrag rückwirkend ab dem 09.10.2020.