Sitzung: 22.03.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Befangen: 1
Vorlage: 0014/2021
An die Beamtinnen und Beamten im Beamtenverhältnis auf Zeit wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe des im § 3 NKBesVO festgelegten Höchstbetrages gezahlt. Der Landrat und sein allgemeiner Stellvertreter erhalten den zurzeit geltenden Höchstbetrag rückwirkend ab dem 09.10.2020.