Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes des Kreistagsabgeordneten Hans Jochen Voß im Kreistag liegen vor. Sein Sitzverlust wird zum 10. Dezember 2020 festgestellt. Herr Werner Spahl rückt mit diesem Tag als Ersatzperson nach.