Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

§ 1 Absatz 5 Satz 1 der Satzung des Landkreises Wittmund über Aufwandsentschädigung und Fahrkostenvergütungen für ehrenamtlich Tätige vom 17.12.2012, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 24.02.2015, erhält folgende Fassung:

 

Integrationslotsen und regelmäßig tätige Migrationshelfer erhalten bei Vorlage entsprechender Nachweise eine Aufwandsentschädigung in Höhe von max. 120,00 EUR, wobei tatsächliche Einsatzzeiten mit 10,00 EUR/Std. und Fahrkosten nach den im § 2 genannten gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden.

 

§ 2 (Reisekosten) erhält folgende Fassung:

 

Für angeordnete oder genehmigte Dienstreisen außerhalb des Kreisgebietes und auf die kreisangehörigen Inseln werden ehrenamtlich tätigen Personen Reisekosten aufgrund der Niedersächsischen Reisekostenverordnung vom 10.01.2017 (Nds. GVBl. Nr. 1/2017, Seite 2 ff) in der zurzeit geltenden Fassung gewährt.

 

Die anliegende Satzung zur 2. Änderung der Satzung des Landkreises Wittmund über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für ehrenamtlich Tätige wird beschlossen.

 

Der entsprechende Haushaltsansatz ist im Haushaltsplan 2021 von 15.000,00 EUR auf 20.000 EUR anzuheben.