Sitzung: 10.12.2020 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 0154/2020
§ 1 Absatz 5
Satz 1 der Satzung des Landkreises Wittmund über Aufwandsentschädigung und
Fahrkostenvergütungen für ehrenamtlich Tätige vom 17.12.2012, geändert durch
die 1. Änderungssatzung vom 24.02.2015, erhält folgende Fassung:
Integrationslotsen und regelmäßig
tätige Migrationshelfer erhalten bei Vorlage entsprechender Nachweise
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von max. 120,00 EUR, wobei tatsächliche
Einsatzzeiten mit 10,00 EUR/Std. und Fahrkosten nach den im § 2 genannten
gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden.
§ 2
(Reisekosten) erhält folgende Fassung:
Für angeordnete oder genehmigte Dienstreisen außerhalb des Kreisgebietes
und auf die kreisangehörigen Inseln werden ehrenamtlich tätigen Personen
Reisekosten aufgrund der Niedersächsischen Reisekostenverordnung vom 10.01.2017
(Nds. GVBl. Nr. 1/2017, Seite 2 ff) in der zurzeit geltenden Fassung gewährt.
Die
anliegende Satzung zur 2. Änderung der Satzung des Landkreises Wittmund über
Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für ehrenamtlich Tätige wird
beschlossen.
Der entsprechende Haushaltsansatz ist im Haushaltsplan 2021 von 15.000,00 EUR auf 20.000 EUR anzuheben.