Die
anliegende „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst-
und Sachleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale und der Kreisfeuerwehr des
Landkreises Wittmund außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden
Pflichtaufgaben“ sowie der dazugehörige Gebührentarif gem. Anlage, wird
beschlossen.