Die
Hauptsatzung wird in der anliegenden Änderungsfassung mit Wirkung zum
01.01.2021 beschlossen; gleichzeitig tritt die Fassung vom 01.03.2017 außer
Kraft.
Die
Hauptsatzung wird in der anliegenden Änderungsfassung mit Wirkung zum
01.01.2021 beschlossen; gleichzeitig tritt die Fassung vom 01.03.2017 außer
Kraft.