§
1 Absatz 5 Satz 1 der Satzung des Landkreises Wittmund über
Aufwandsentschädigung und Fahrkostenvergütungen für ehrenamtlich Tätige vom
17.12.2012, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 24.02.2015, erhält
folgende Fassung:
Integrationslotsen und regelmäßig tätige Migrationshelfer erhalten bei Vorlage entsprechender Nachweise eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von max. 120,00 EUR, wobei tatsächliche
Einsatzzeiten mit 10,00 EUR/Std. und Fahrkosten nach den im § 2 genannten
gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden.
§
2 (Reisekosten) erhält folgende Fassung:
Für angeordnete oder genehmigte Dienstreisen
außerhalb des Kreisgebietes und auf die kreisangehörigen Inseln werden
ehrenamtlich tätigen Personen Reisekosten aufgrund der Niedersächsischen
Reisekostenverordnung vom 10.01.2017 (Nds. GVBl. Nr. 1/2017, Seite 2 ff) in der
zurzeit geltenden Fassung gewährt.
Die
anliegende Satzung zur 2. Änderung der Satzung des Landkreises Wittmund über
Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für ehrenamtliche Tätige wird
beschlossen.
Der entsprechende Haushaltsansatz ist im Haushaltsplan 2021 von 15.000,00 EUR auf 20.000 EUR anzuheben.