Die anliegende Neufassung der Satzung des Landkreises Wittmund über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis nebst der Kostentarife „allgemeine Verwaltung“ und „Sondernutzung Kreisstraßen“ wird erlassen.
Die anliegende Neufassung der Satzung des Landkreises Wittmund über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis nebst der Kostentarife „allgemeine Verwaltung“ und „Sondernutzung Kreisstraßen“ wird erlassen.