Die Fortführung der anliegenden Richtlinie des Landkreises Wittmund und
seiner Gemeinden zur Förderung von Investitionen und investitionsvorbereitenden
Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU-RL) für die Jahre 2021- 2027
wird beschlossen. Die jährlich erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt
einzuplanen.