Trotz der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Haushaltssituation des Landkreises, bekennt sich der Kreistag zu den bereits beschlossenen und eingeplanten Investitionsmaßnahmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Investitionsmaßnahmen gemäß der als Anlage beigefügten Prioritätenliste in die künftigen Haushalte einzuplanen und abzuarbeiten. Für die im Maßnahmenblock 3 enthaltenen Projekte wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Umsetzung der Maßnahmen in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft möglich und sinnvoll ist.

 

Alle übrigen Investitionsmaßnahmen werden wie geplant realisiert, dies gilt insbesondere für die nach den Prioritätenlisten abzuarbeitenden Kreisstraßenbaumaßnahmen, Radwegebaumaßnahmen und den barrierefreien Ausbau der zentralen Haltestellen an Schulstandorten. Über die Fortführung des Breitbandausbaus wird nach Vorliegen der Förderzusage des Landes und der Ausschreibungsergebnisse gesondert entschieden.

 

Während der laufenden Wahlperiode des Kreistages werden weitere Investitionsmaßnahmen und freiwillige Leistungen dann beschlossen, wenn sie unabweisbar  und finanzierbar sind.