Sitzung: 22.06.2020 Haushaltsausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: 0069/2020
Dem Landrat wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2014 uneingeschränkt Entlastung erteilt.