Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Der Kreistagsbeschluss vom 12.12.2017 wird wie folgt neu gefasst:

 

a)  Die am 10.09.2002 beschlossene Prioritätenliste für Radwegebaumaßnahmen an Kreisstraßen wird nicht geändert.

 

b)  Der Landkreis Wittmund übernimmt auf Antrag die Unterhaltungs-/Verkehrssicherungspflicht und das Eigentum an neu gebauten Radwegen außerhalb von Ortsdurchfahrten entlang von Kreisstraßen, wenn eine oder mehrere Gemeinden oder andere Maßnahmenträger

 

- die Planung für den Radweg durchgeführt/durchführen

- die Grundstücksverhandlungen führen und den Grunderwerb durchführen

- die Ausschreibung des Radwegebaus, nach Abstimmung mit dem Landkreis veranlassen und

- der Bau nach dem Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ausgeführt wird

- die Kosten der Baumaßnahme tragen

- Fremd- bzw. Zuschuss-Mittel einwerben.

 

Der Bau der Radwege, insbesondere das Einwerben von Fördermitteln darf nicht zu Lasten der Baumaßnahmen der Radwegeprioritätenliste des Landkreises gehen. Auf die Einwerbung von GVFG-Mitteln muss verzichtet werden, sofern diese ggf. Einfluss auf die Bezuschussung der auf der Prioritätenliste des Landkreises stehenden Radwegemaß-nahmen haben könnte.

 

c)   Der Landkreis beteiligt sich auf Antrag mit bis zu 30 % der Bau- und Grunderwerbskosten sowie der Planungs- und Nebenkosten Dritter an den Radwegebaumaßnahmen (außerhalb von Ortsdurchfahrten) und den Gehwegsbaumaßnahmen (innerhalb der Ortsdurchfahrten, mit dem Schild „Gehweg - Radfahrer frei“) an Kreisstraßen. Ein angemessener Eigenanteil an den Kosten der Radwege-/Gehwegebaumaßnahme durch die Antragsteller wird vorausgesetzt. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Entscheidung obliegt dem Kreisausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

d)  Der Kreis übernimmt auf Antrag auch von den Gemeinden die Unterhaltungs-/ Verkehrssicherungspflicht und das Eigentum an den Radwegen (außerhalb von Ortsdurchfahrten), die nach den unter Punkt b) genannten Kriterien Radwege bereits gebaut haben.