Sitzung: 14.03.2013 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 2
Vorlage: 0016/2013
Die Jahresrechnung des Landkreises Wittmund für das Haushaltsjahr 2009 wird beschlossen. Dem Landrat wird gemäß § 129 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) uneingeschränkt Entlastung erteilt.