Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Die Jahresrechnung des Landkreises Wittmund für das Haushaltsjahr 2009 wird beschlossen. Dem Landrat wird gemäß § 129 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) uneingeschränkt Entlastung erteilt.