Sitzung: 04.12.2019 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: 0142/2019
1.
Die
durch das Land seit dem 01.01.2017 gewährte Finanzhilfe gem. § 7b NNVG wird als
Ergänzung zu den Regionalisierungsmitteln gem. § 7 Abs. 5 NNVG für
Fördermaßnahmen für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen verwendet.
2.
Die dem
Landkreis zur Verfügung stehenden
Regionalisierungsmittel und die Mitteln der finanziellen Unterstützung
für die Weiterentwicklung des ÖPNV werden wie folgt eingesetzt:
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Die
Gemeinde Moorweg erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 1 eine
Zuwendung in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 36.600,00
€.
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Die
Gemeinde Stedesdorf erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 2 eine
Zuwendung in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 60.800,00
€.
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Die
Gemeinde Ochtersum erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 3 eine
Zuwendung in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 9.973,00
€.
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Die
Gemeinde Neuschoo erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 4 eine
Zuwendung in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 27.416,60
€.
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Die
Gemeinde Dunum erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 5 eine
Zuwendung in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 35.400,00
€.
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Die
Gemeinde Friedeburg erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 6 eine
Zuwendung in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 29.500,00
€.
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Die
Samtgemeinde Esens erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 7 eine
Zuwendung in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 66.000,00
€. Sollte die Gemeinde entsprechend den Vorgaben der LNVG höhere
zuwendungsfähige Kosten nachweisen, werden diese für die Berechnung der
Zuwendung zugrunde gelegt.