Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

 

1.    Die durch das Land seit dem 01.01.2017 gewährte Finanzhilfe gem. § 7b NNVG wird als Ergänzung zu den Regionalisierungsmitteln gem. § 7 Abs. 5 NNVG für Fördermaßnahmen für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen verwendet.

 

2.    Die dem Landkreis zur Verfügung stehenden  Regionalisierungsmittel und die Mitteln der finanziellen Unterstützung für die Weiterentwicklung des ÖPNV werden wie folgt eingesetzt:

 

-        Die Gemeinde Moorweg erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 1 eine Zuwendung in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 36.600,00 €.

 

-        Die Gemeinde Stedesdorf erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 2 eine Zuwendung in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 60.800,00 €.

 

-        Die Gemeinde Ochtersum erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 3 eine Zuwendung in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 9.973,00 €.

 

-        Die Gemeinde Neuschoo erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 4 eine Zuwendung in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 27.416,60 €.

 

-        Die Gemeinde Dunum erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 5 eine Zuwendung in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 35.400,00 €.

 

-        Die Gemeinde Friedeburg erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 6 eine Zuwendung in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 29.500,00 €.

 

-        Die Samtgemeinde Esens erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 7 eine Zuwendung in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 66.000,00 €. Sollte die Gemeinde entsprechend den Vorgaben der LNVG höhere zuwendungsfähige Kosten nachweisen, werden diese für die Berechnung der Zuwendung zugrunde gelegt.