Der vorgelegten Maßnahmeplanung für 2020 wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf Mittel aus dem Eingliederungstitel in den Verwaltungsetat umzuschichten und die Maßnahmeplanung umzusetzen.
Der vorgelegten Maßnahmeplanung für 2020 wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf Mittel aus dem Eingliederungstitel in den Verwaltungsetat umzuschichten und die Maßnahmeplanung umzusetzen.