Die Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG für den Verlust des
Sitzes des Kreistagsabgeordneten Gerhard Dirks im Kreistag liegen vor. Sein
Sitzverlust wird zum 30.09.2019 festgestellt. Herr Helmut Janssen rückt mit
diesem Tag als Ersatzperson nach.