1. Die zwischen den Landkreisen Friesland,
Aurich und Wittmund seit 01.01.2012 bestehende Zweckvereinbarung über die
Übertragung von Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes
(Zusammenarbeit bei der Erstellung von psychologischen Gutachten im Bereich des
SGB II) wird aufgelöst.
2. Gleichzeitig wird zwischen den
Landkreisen Friesland und Wittmund die anliegende Zweckvereinbarung über die
Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes neu
abgeschlossen. Inhalt dieser neuen Vereinbarung sind die bisherigen Regelungen
für die Erstellung von psychologischen Gutachten im Bereich des SGB II und die
gemeinsame ärztliche Leitung der spDi sowie eine gegenseitige Vertretung im
amtsärztlichen Bereich.