1. Die zwischen den Landkreisen Friesland, Aurich und Wittmund seit 01.01.2012 bestehende Zweckvereinbarung über die Übertragung von Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Zusammenarbeit bei der Erstellung von psychologischen Gutachten im Bereich des SGB II) wird aufgelöst.

 

2. Gleichzeitig wird zwischen den Landkreisen Friesland und Wittmund die anliegende Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes neu abgeschlossen. Inhalt dieser neuen Vereinbarung sind die bisherigen Regelungen für die Erstellung von psychologischen Gutachten im Bereich des SGB II und die gemeinsame ärztliche Leitung der spDi sowie eine gegenseitige Vertretung im amtsärztlichen Bereich.