Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Landkreis Wittmund überträgt durch Zweckvereinbarung alle ihm obliegenden Aufgaben aus dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) auf die gemeinsame Fürsorgestelle beim Landkreis Leer.