Der Landkreis überträgt unentgeltlich die Sporthalle und das
dazugehörige Grundstück an die Samtgemeinde Esens. Sollten die Werte der
Trinkwasserbeprobung eine Sanierung der Trinkwasseranlage notwendig machen,
übernimmt der Landkreis bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen durch
das Land Niedersachsen erstellten Zweifachturnhalle die Kosten der Sanierung. Darüber hinaus
gehende Aufwendungen für Unterhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen werden nicht
erstattet. Hierüber ist dann eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem
Landkreis und der Samtgemeinde zu schließen. Im Übrigen erhält die Samtgemeinde
Esens einen Zuschuss
a.)
zum Erwerb der Sportplatzfläche in Höhe von 200.000
€,
b.)
für den Abriss der Sporthalle nach Fertigstellung
des Neubaues durch das Land in Höhe von 150.000 €,
c.)
in Höhe der Bewirtschaftungskosten der Sporthalle
auf 5 Jahre verteilt in Höhe von 150.000 €,
d.)
in Höhe der hälftigen Rückbaukosten Sportplatz in
Höhe von 50.000 €.
Die hierfür aufzuwendenden Gelder sind, soweit diese noch im Haushaltsjahr 2019 zu leisten sind, außerplanmäßig in Höhe von max. 230.000 € bereitzustellen. Darüber hinaus werden die verbleibenden Beträge im Haushaltsplan 2020 ff. veranschlagt. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verträge und Vereinbarungen zu schließen, Zuschussbescheide zu erteilen und den sogenannten „Bierdeckelvertrag“ in rechtlich geeigneter Form zu beenden.