Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Befangen: 1

Landrat Holger Heymann wird in einer Strafsache wegen Beleidigung, Geschäftsnummer NZS 9 Cs 520 Js 628/19 (21/19), von der dienstlichen Schweigepflicht gemäß den Bestimmungen des § 37 Abs. 3 BeamtStG entbunden. Gleichzeitig wird ihm genehmigt, vor dem Amtsgericht Wittmund als Zeuge auszusagen.