Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Dem Kreisausschuss und Kreistag wird einstimmig empfohlen zu beschließen:

 

Der Landkreis überträgt unentgeltlich die Sporthalle und das dazugehörige Grundstück an die Samtgemeinde Esens. Sollten die Werte der Trinkwasserbeprobung eine Sanierung der Trinkwasseranlage notwendig machen, übernimmt der Landkreis bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen durch das Land Niedersachsen erstellten Zweifachturnhalle  die Kosten der Sanierung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen für Unterhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen werden nicht erstattet. Hierüber ist dann eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Samtgemeinde zu schließen. Im Übrigen erhält die Samtgemeinde Esens einen Zuschuss

 

a.)   zum Erwerb der Sportplatzfläche in Höhe von 200.000 €,

b.)   für den Abriss der Sporthalle nach Fertigstellung des Neubaues durch das Land in Höhe von 150.000 €,

c.)   in Höhe der Bewirtschaftungskosten der Sporthalle auf 5 Jahre verteilt in Höhe von 150.000 €,

d.)   in Höhe der hälftigen Rückbaukosten Sportplatz in Höhe von (50.000 €).

 

Die hierfür aufzuwenden Gelder sind, soweit diese noch im Haushaltsjahr 2019 zu leisten sind, außerplanmäßig in Höhe von max. 230.000 € bereitzustellen. Darüber hinaus werden die verbleibenden Beträge im Haushaltsplan 2020 ff. veranschlagt. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verträge und Vereinbarungen zu schließen, Zuschussbescheide zu erteilen und den sogenannten „Bierdeckelvertrag“ in rechtlich geeigneter Form zu beenden.