Ohne weitere Aussprache wird dem Kreisausschuss einstimmig empfohlen zu beschließen:
In Abänderung des Beschlusses vom 17.02.2016
ist zukünftig wie folgt zu verfahren:
a) Über Beschaffungsvorgänge (außer
Ersatzbeschaffungen) ab einem Wert von 10.000 EUR netto entscheidet der
Kreisausschuss.
b) Sämtliche Zuschlagsentscheidungen sind als Geschäft der laufenden Verwaltung anzusehen. Vergaben, die über die zentrale Vergabestelle abgewickelt werden, werden dem Kreisausschuss zur Kenntnis gegeben.