Dem Kreisausschuss
wird einstimmig empfohlen zu beschließen:
Die anliegende Satzung zur 14. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Rettungsdienstes im Landkreis Wittmund vom 09.12.2004 wird beschlossen.
Dem Kreisausschuss
wird einstimmig empfohlen zu beschließen:
Die anliegende Satzung zur 14. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Rettungsdienstes im Landkreis Wittmund vom 09.12.2004 wird beschlossen.