a)       Der Landkreis Wittmund überträgt der Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven finanzielle Mittel in Höhe von 50.000 € je Haushaltsjahr zur Erarbeitung und Umsetzung einer Strategie zur nachhaltigen Förderung der Biodiversität im Landkreis. Die Gelder werden zweckgebunden je Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt.
Die Fördersumme ist für das jeweilige Geschäftsjahr bis spätestens zum 31.01. d.J. an die Stiftung zu überweisen. Die Stiftung hat im Gegenzug bis zum 31.03. des Folgejahres die tatsächliche Mittelverwendung zu ermitteln und einen möglichen Differenzbetrag entsprechend der getätigten Einzahlung an den Landkreis Wittmund zu erstatten.
Die Mittelverwendung wird vertraglich durch die Verwaltung mit der Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven geregelt.
Die Naturschutzstiftung wird der Politik sowie der Verwaltung regelmäßig über die Planung, die Umsetzung und erzielte Ergebnisse berichten.

 

b)      Der Landkreis legt, wo möglich, auf seinen ungenutzten Grün- und Freiflächen (Siedlungs-, Straßenbereich) Blühflächen an. Städte, Gemeinden, Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ähnlich zu verfahren. Benötigtes Saatgut wird im Rahmen des Konzeptes zur Förderung der Biodiversität durch die Naturschutzstiftung bereitgestellt.

 

c) Gemeinsam mit dem Kreislandvolkverband soll im Dialog mit den Naturschutzverbänden (BUND und NABU), der Jägerschaft Wittmund und den Imkervereinen im Landkreis der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf landwirtschaftlichen Grünflächen im Sinne der Artenvielfalt weiter optimiert werden.

 

d)  Auf den landkreiseigenen Flächen wird auf den Einsatz von Pflanzenschutz-

     mitteln grundsätzlich verzichtet.

 

       e) Am 22. Mai eines jeden Jahres wird der „Internationale Tag der biologischen

         Vielfalt" öffentlichkeitswirksam begangen, um über das Thema Biodiversität zu

         informieren  und hierfür zu sensibilisieren.

 

f) Die Entscheidung über einen Beitritt zum Bündnis „Biologische Vielfalt in

   Kommunen e. V.“ wird zurückgestellt, da grundsätzlich vorstellbar ist, dass die

   Naturschutzstiftung diese Aufgabe übernehmen kann.