Zum Erlass der Verordnung über das Landschaftsschutzschutzgebiet LSG FRI 128 "Teichfledermausgewässer" in den Landkreisen Friesland und Wittmund, die als Anlage 1 – 6 b beigefügt ist, wird das Einvernehmen erteilt.

Der Beschluss wird unter Abwägung der im öffentlichen Auslegungs- und Beteiligungsverfahren geäußerten Anregungen und Bedenken gefasst.