Die anliegende Satzung des Landkreises Wittmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen wird in der vorgelegten Fassung mit Wirkung vom 01.01.2019 beschlossen.
Die anliegende Satzung des Landkreises Wittmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen wird in der vorgelegten Fassung mit Wirkung vom 01.01.2019 beschlossen.