Die anliegende Satzung zur 5. Änderung zur Satzung über die Gewährung von Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen an Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und der Einhei­ten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, die für den Landkreis Wittmund eh­renamtlich tätig werden vom 08.09.1999 wird beschlossen.