1.
Der
Landkreis Wittmund richtet eine „Gesundheitsregion Landkreis Wittmund“ ein mit
dem Ziel der Vernetzung der vorhandenen Gesundheitseinrichtungen im Rahmen
eines Gesundheitsmanagements zur Gewährleistung der präventiven, medizinischen
und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und als Beitrag zur Stärkung der
Gesundheitswirtschaft in der Region.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Zuwendungen
gemäß der Richtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gesundheitsregionen in
Niedersachsen (Richtlinie Gesundheitsregionen) zu beantragen.
3. Für
den Aufbau der „Gesundheitsregion Landkreis Wittmund“ sind erforderliche
Eigenmittel für Sachaufwendungen und Personalaufwendungen für eine 0,5-Stelle
zur Verfügung zu stellen.
4. Im Sozialausschuss soll regelmäßig über die Arbeit der Gesundheitsregion berichtet werden.