Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 17, Enthaltungen: 2

Der Landkreis Wittmund erlässt die anliegende Richtlinie für die Förderung von Museen im Landkreis Wittmund zum 01.01.2019. Die Nr. 2 Satz 1 wird um den Halbsatz „…die mit einer ½ hauptamtlichen Kraft besetzt sind“ ergänzt. Der jährliche Förderbetrag nach § 4 wird mit maximal 10.000 EUR angesetzt. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt für 2019 ff. bereitzustellen.