Der Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ochsenweide, Schafhauser Wald und Feuchtwiesen bei Esens“ in den Gemeinden Dunum, Holtgast, Moorweg und Stedesdorf sowie der Stadt Esens in der Samtgemeinde Esens, Landkreis Wittmund, die als Anlagen 1 bis 13 beigefügt sind und die Aufhebungen der Verordnungen über das Naturschutzgebiet „Ochsenweide“ vom 14.03.1984, das Landschaftsschutzgebiet (LSG) 19 „Leegmoor“ (Verordnung vom 01.04.1977) sowie das LSG 18 „Benser Tief“ (Verordnung vom 04.07.1980) innerhalb der Überschneidungsbereiche mit dem Naturschutzgebiet „Ochsenweide, Schafhauser Wald und Feuchtwiesen bei Esens“ werden beschlossen.

 

Der Beschluss wird unter Abwägung der im öffentlichen Auslegungs- und Beteiligungsverfahren geäußerten Anregungen und Bedenken gefasst.