Sitzung: 10.12.2018 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 0181/2018
1.
Zur
Festlegung im Nahverkehrsplan ist die Priorisierung der Haltestellen für den
barrierefreien Ausbau wie folgt vorzunehmen:
Priorität
1:
a)
Ausbau
einer zentralen Haltestelle je geschlossener Ortschaft (verkehrsrechtlich), zwingend
bis zum 01.01.2022
b)
Haltestellen
in der Nähe von Einrichtungen mobilitätseingeschränkter Personen
Priorität
2:
a) Haltestellen mit hohem Fahrgastaufkommen
b) Haltestellen auf
definiertem Hauptliniennetz
c) alle übrigen Haltestellen, die nicht der
Priorität 1 oder 3 zuzuordnen sind
Priorität
3:
Vorhandene
Haltestellen, die nicht barrierefrei zugänglich sind (z.B. ohne befestigten Gehweg), werden nicht
ausgebaut. Die definierte Ausnahme gilt nicht, wenn nachweislicher Bedarf
besteht, oder für mobilitätseingeschränkte Personen relevante Einrichtungen in
der Nähe sind.
2. Der Landkreis fördert den Ausbau von barrierefreien Haltestellen der Priorität 1 vorrangig im Rahmen der zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel mit 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sollten darüber hinaus noch Mittel zur Verfügung stehen, werden auch Maßnahmen der Priorität 2 entsprechend bezuschusst. Bei allen weiteren Maßnahmen bleibt es bei der Förderquote von 12,5 %. Besonders gelagerte Einzelfälle sind den Kreisgremien zur Entscheidung vorzulegen.