Sitzung: 06.12.2018 Haushaltsausschuss
Beschluss: Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 0171/2018
Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und erteilt LR Heymann das Wort.
LR Heymann erläutert die Vorlage und betont die Bedeutung der Museen im Landkreis Wittmund. Auch wenn die Besucherzahlen in diesem Jahr aufgrund des guten Wetters nicht zufriedenstellend waren, erhofft man sich nach Umsetzung des Masterplans eine höhere Auslastung durch die steigende Attraktivität der Einrichtung. Organisatorisch zieht die Umsetzung des Masterplans eine einjährige Schließung des DSHM nach sich. Entsprechende Eintrittsgelder können in dieser Zeit nicht generiert werden.
LR Heymann ist erfreut darüber, dass viele Fördermittelgeber für das Projekt gewonnen werden konnten. Auf die Stadt und den Landkreis würde ein Kofinanzierungsanteil von 24 % (600.000 EUR) entfallen.
KTA Becker teilt mit, dass ihre Fraktion dem Projekt positiv gegenübersteht. Sie merkt an, dass man zukünftig kreative Wege finden solle, um ggfs. weitere Einnahmen generieren zu können. Hier nennt sie beispielhaft die Vermietung des Kapitänshauses für Veranstaltungen.
KTA Willms weist auf die Bedeutung und die Einzigartigkeit des DSHM hin und bedankt sich bei der Museumsleiterin Frau Dr. Ritter-Eden für ihr Engagement.
Dem Kreisausschuss wird einstimmig empfohlen zu beschließen:
Unter der
Voraussetzung, dass die Stadt Wittmund sich ebenfalls zur Hälfte an der
Finanzierung zur Umsetzung des Masterplans des Zweckverbandes Deutsches
Sielhafenmuseum beteiligt, stellt der Landkreis in den nächsten drei Jahren
(2019 bis 2021) für die Umsetzung des Masterplans insgesamt max. 300.000 € zur
Verfügung. Basis ist ebenfalls, dass die Fördermittel wie in der Anlage 2 zur
Sitzungsvorlage dargestellt auch tatsächlich generiert werden. Sollte sich in
der weiteren Planungsphase herausstellen, dass der Finanzierungplan nicht
eingehalten werden kann, ist die Umsetzung des Masterplans zunächst
auszusetzen. Die politischen Gremien der Verbandsträger sind hierüber
unverzüglich zu unterrichten.
Für eine
erforderliche Schließung des DSHM wird eine Verbandsumlage von zusätzlich max.
50.000 € zur Verfügung gestellt. Dies allerdings nur unter der Bedingung, dass
auch die Stadt Wittmund eine zusätzliche Verbandsumlage von max. 50.000 € zur
Verfügung stellt.
Das DSHM ist
verpflichtet, alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen und Einsparungen im
eigenen Haushalt vorzunehmen, um den Anteil der Verbandsträger Landkreis und Stadt
auf das notwendigste zu reduzieren. Mögliche Überschüsse aus den
Jahresrechnungen sind für die Reduzierung der Anteile der Verbandsträger zu
verwenden.
Nach erfolgter Abstimmung verlässt KTA Bernau die Sitzung.