Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 10

Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und bittet Herrn Stigler die Vorlage zu erläutern.

 

Herr Stigler teilt mit, dass die Vorlage aus der Sitzung des Verbandsausschusses der KDO vom 20.11.2018 resultiert und verweist auf den Mehraufwand für die KDO, der sich durch den Erlass der DSGVO ergeben hat. Ein eigener Datenschutzbeauftragter würde sich für den Landkreis Wittmund nicht rechnen.

 

KTA Becker unterstreicht die Wichtigkeit des Datenschutzes und ist der Auffassung, dass man mit der KDO einen verlässlichen Partner an seiner Seite hat.

 

Dem Kreisausschuss wird einstimmig empfohlen zu beschließen:

 

Von dem Sonderkündigungsrecht des Vertrages mit der KDO über die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten oder der Möglichkeit, nach Aufwand abzurechnen, wird kein Gebrauch gemacht. Der Datenschutzbeauftragte des Landkreises Wittmund wird weiterhin von der KDO für ein jährliches Leistungsentgelt in Höhe von 12.000,00 € gestellt.