Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 11

Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und bittet Herrn Hinrichs die Vorlage zu erläutern.

 

Herr Hinrichs teilt dem Plenum mit, dass die Anpassung der Satzung durch die Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes nötig geworden ist. Verdienstausfälle sind vom Landkreis Wittmund ab dem Inkrafttreten des Gesetzes in voller Höhe zu leisten. Zudem geht Hr. Hinrichs auf den Antrag des Kreisjugendfeuerwehrwartes und seines Stellvertreters ein. Durch die Zahlung von monatlichen Aufwandsentschädigungen erhofft sich Hr. Hinrichs auch positive Effekte bei der Nachwuchsförderung.

 

KTA Schultz bedankt sich bei Hr. Hinrichs und unterstreicht die Wichtigkeit des Ehrenamtes. Dies soll durch die Zahlung von Aufwandsentschädigungen gestärkt werden. Er bittet die Satzung mit Fingerspitzengefühl anzuwenden.

 

KTA Kube teilt die Meinung von KTA Schultz hinsichtlich der Auslegung der Satzung. Auch sie betont die Wichtigkeit der Nachwuchsgewinnung und -förderung für Feuerwehren und ähnliche Einrichtungen.

 

Dem Kreisausschuss und Kreistag wird einstimmig empfohlen zu beschließen:

 

Die anliegende Satzung zur 5. Änderung zur Satzung über die Gewährung von Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen an Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und der Einhei­ten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, die für den Landkreis Wittmund eh­renamtlich tätig werden vom 08.09.1999 wird beschlossen.