Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 11

Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und erteilt LR Heymann das Wort.

 

LR Heymann stellt die Beschlussvorschläge zu TOP 5 bis 7 vor und merkt an, dass man das Konzept der Sportstättensanierung im Landkreis Wittmund konsequent fortsetzen möchte.

 

KTA Tooren hält die Durchführung des vorgestellten Maßnahmenpakets für sinnvoll und freut sich über die Zuwendung aus Mitteln des Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (NKomInvFöG).

 

KTA Willms äußert sich ebenfalls positiv zu den geplanten Maßnahmen. Hinsichtlich des Beschlussvorschlags zu Nr. 3 Satz 4 teilt er mit, dass man geringfügige Überschreitungen des für Unterhaltungsmaßnahmen veranschlagten Betrages bei Bedarf zulassen solle. Überdies bittet er den Beschlussvorschlag unter Nr. 1 Satz 4 dahingehend zu ändern, dass hinsichtlich der Zuständigkeit lediglich die Samtgemeinde Esens aufzuführen ist.

 

KTA Reents begleitet den Maßnahmenkatalog ebenfalls positiv und äußert seine Zufriedenheit zu den einvernehmlichen Verhandlungen.

 

KTA Kube spricht bei dem genannten Investitionsvolumen von einer „Wahnsinnssumme“, mangels Alternativen unterstützt sie allerdings das Vorhaben.

 

Herr Helmers vom Kreissportbund Wittmund e.V. merkt an, dass er gerne bei den Vorgesprächen dabei gewesen wäre. Grundsätzlich bevorzugt er Naturrasenplätze für den Fußballsport.

 

Dem Kreisausschuss wird einstimmig empfohlen zu beschließen:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der Sanierung des Stadions Peldemühle unter Beteiligung der Schulen und des freien Sports fortzuführen. Ein Kunstrasenplatz ist vorzusehen. Die Mittel sind in den Haushalt einzustellen. Im selben Zuge wird vorausgesetzt, dass eine Nutzungsvereinbarung hinsichtlich des Westplatzes geschlossen wird, mit der die Betreiberverantwortung einschl. der Bewirtschaftung sowie sämtliche zukünftiger Unterhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen in die Zuständigkeit der Samtgemeinde Esens übergeht.

2. Nach Abschluss der Sanierung des Stadions Peldemühle in Esens wird der Sportplatz Esens-Land aufgegeben. Soweit eine Rückbauverpflichtung besteht, sind die Mittel dafür in den Haushalt einzustellen und der Rückbau ist vorzunehmen.

3. Die Sporthalle Esens-Land wird zunächst zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt. Sollten hygienische oder bauliche Mängel diese nicht mehr erlauben, ist sie zu schließen und soweit eine Rückbauverpflichtung besteht, der Abriss vorzunehmen. Die Kosten sind dann entsprechend in den Haushalt einzustellen. Unterhaltungsmaßnahmen größer als 20.000 EUR werden nicht mehr vorgenommen.