Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 10

Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und verweist auf die Vorlage.

 

KTA Stehle weist auf die Wichtigkeit stetiger Mitarbeiterqualifizierungen hin. Sie fragt nach, wie der letzte Satz der Beschlussvorlage zu verstehen ist. 1. Kreisrat Cassens teilt mit, dass es hierbei lediglich um eine vorbehaltliche Regelung handelt und merkt zudem aus eigener Erfahrung an, dass er die Fortbildung für sinnvoll hält, da diese einen Mehrwert mit sich bringt.

 

KTA Becker fragt an, warum dieser Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil behandelt wird. Herr Stigler beantwortet diese Frage zur Zufriedenheit von KTA Becker.

 

KTA Kube möchte wissen, ob der Landkreis Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter grds. selbst bezahlt. 1. Kreisrat Cassens bejaht dies und weist darauf hin, dass man für gut ausgebildetes Personal Geld in die Hand nehmen muss.

 

Auf Anregung von LR Heymann erzielt der Ausschuss Einigung darüber, dass der letzte Satz des Beschlussvorschlags gestrichen werden soll.

 

Dem Kreisausschuss und Kreistag wird einstimmig empfohlen zu beschließen:

 

Für Herrn Kreisverwaltungsrat Marco Börgmann wird als Qualifizierung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 NLVO der Besuch des Qualifizierungskonzeptes „Führen und Managen“ für Ämter ab A 14 des NSI beschlossen. Die Kosten hierfür sind im Haushaltsplan 2019 zu veranschlagen.