Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Gewährung von Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, die für den Landkreis Wittmund ehrenamtlich tätig werden, wird mit Inkrafttreten der Satzung am 01.01.2013 beschlossen.