Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Gewährung von Auslagenersatz und Auf­wandsentschädigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und der Einheiten und Ein­richtungen des Katastrophenschutzes, die für den Landkreis Wittmund ehrenamtlich tätig wer­den, wird mit Inkrafttreten der Satzung am 01.01.2013 beschlossen.