Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 11

Vor dem Hintergrund der noch aus Vorjahren zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel werden folgende Zuwendungen gewährt:

 

-        Die Gemeinde Moorweg erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 1 einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, sofern es sich um förderfähige Ausgaben handelt. Die Fördersumme beträgt maximal 39.225,00 €.

 

-        Die Gemeinde Stedesdorf erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 2 einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, sofern es sich um förderfähige Ausgaben handelt. Die Fördersumme beträgt maximal  70.510,00 €.

 

-        Die Gemeinde Dunum erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 3 einen Zu-schuss in  Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, sofern es sich um förderfähige Ausgaben handelt. Die Fördersumme beträgt maximal 50.772,50 €.

 

-        Der Landkreis Wittmund erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 4 einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, sofern es sich um förderfähige Ausgaben handelt. Die Fördersumme beträgt maximal 70.950,00 €.

 

Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, zu prüfen, ob eine Erhöhung des Zuschusses aus Regionalisierungsmitteln auch noch für nicht abgerechnete aber bereits vom Landkreis bewilligte Maßnahmen möglich ist.