Sitzung: 23.10.2018 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 0115/2018
Vor dem Hintergrund der noch aus Vorjahren zur
Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel werden folgende Zuwendungen
gewährt:
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Die
Gemeinde Moorweg erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 1 einen
Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, sofern es sich um
förderfähige Ausgaben handelt. Die Fördersumme beträgt maximal 39.225,00 €.
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Die
Gemeinde Stedesdorf erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 2 einen
Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, sofern es sich um
förderfähige Ausgaben handelt. Die Fördersumme beträgt maximal 70.510,00 €.
- Die Gemeinde Dunum erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 3 einen Zu-schuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, sofern es sich um förderfähige Ausgaben handelt. Die Fördersumme beträgt maximal 50.772,50 €.
- Der Landkreis Wittmund erhält für den Haltestellenausbau gem. der lfd. Nr. 4 einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, sofern es sich um förderfähige Ausgaben handelt. Die Fördersumme beträgt maximal 70.950,00 €.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, zu prüfen, ob eine Erhöhung des Zuschusses aus Regionalisierungsmitteln auch noch für nicht abgerechnete aber bereits vom Landkreis bewilligte Maßnahmen möglich ist.